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Die Getreideernte ist im vollem Gange und es ist Zeit die passende Zwischenfrucht auszuwählen.
Hierzu haben wir Ihnen eine Auswahl an Zwischenfrüchten in unserer Zwischenfrucht-Empfehlung 2023 zusammengestellt.
Hinweis Zwischenfruchtanbau & rote Gebiete:
Laut Düngeverordnung ist jeder Landwirt verpflichtet, eine Zwischenfrucht anzubauen, wenn auf dieser Fläche in 2024 eine Sommerung gedüngt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass am 04.07.2023 der Entwurf für die erweiterte rote Gebietskulisse veröffentlicht wurde und erhebliche Teile im Gebiet der LBD ab voraussichtlich Herbst 2023 neu bzw. erneut unter die roten Gebiete fallen.
Für weitere Informationen stehen unsere bekannten Ansprechpartner auf den Betriebsstätten zur Verfügung.
Weitere Informationen zu roten Gebieten und DüV:
Frederike Blömker: +49 5491 664-40